Die auf den Erwerb einer Immobilie entfallende Schenkungsteuer stellt weder Anschaffungskosten noch Anschaffungsnebenkosten dar und erhöht daher nicht die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (AfA). Zudem ist die Schenkungsteuer als Personensteuer einkommensteuerlich nicht als Werbungskosten abziehbar.
mehrBestreitet ein Erbe als Gesamtrechtsnachfolger den Zugang eines Steuerbescheids, reicht das bloße Fehlen des Bescheids in den Nachlassunterlagen nicht aus, um die gesetzliche Bekanntgabevermutung zu erschüttern. Erforderlich sind konkrete Tatsachen, die Zweifel am Zugang des Bescheids beim ursprünglichen Adressaten selbst begründen.
mehrDie EU-Richtlinie für Entgelttransparenz (sog. EU-Entgelttransparenzrichtlinie) ist seit dem 07.06.2026 für alle europäischen Mitgliedstaaten verpflichtend.
mehrEin Käufer, der ein älteres Haus kauft und später einen Mangel entdeckt, kann nicht ohne Weiteres Schadensersatz verlangen.
mehrDas Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer Influencerin zwar ein steuerliches Wirtschaftsgut darstellt, in dem konkreten Fall jedoch weder aktiviert noch abgeschrieben werden kann.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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